Allgemeine Unterrichtsbedingungen (AGB) für Einzelklavierunterricht
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Der Erziehungsberechtigte der Schüler erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen im vollen Umhang einverstanden ist.
Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der schriftliche Form.
In Laufe des 12-monatigen Vertrags mit der Regelunterricht Einmal in der Woche wird insgesamt za. 36 Unterrichtstunden erteilt.
Unterricht an den zwei oder drei Tagen in der Woche bringt viel besseres Ergebnis und ist besonders beim Einzelunterricht für Anfänger sehr zu empfehlen. Für einen schnellen und besseren Unterrichtsergebnis sind die Eltern als vertrauliche Begleiter und Zuhörer unersetzlich. Die konkrete Beratung zu dem Übungspraxis/Übungsgestaltung wird gerne nach Anfrage erteilt.
Der Unterricht ist kostenpflichtig. Die Preise Sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen (Aushang auf der Webseite www.klangpalette.de)
1. Dauer des Vertrages und Kündigung
1.1.Der Vertrag hat einer Mindestdauer von 12 Monaten und kann erst nach 12 Monaten ordentlich für beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zu Monatsende gekündigt werden. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch für das nächste Schuljahr und gilt dann, bis eine ordentliche Kündigung eingeht und akzeptieren wird.
1.2. Einer Kündigung bedarf eine schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigenden.
1.3. Außerordentliche Kündigung bei der langen Krankheit (mehr als 6 Wochen) oder aus einem anderen wichtigen Grund ist nach vorheriger schriftlicher Mitteilung im Einzelfall möglich.
2. Die Probestunden für Musikunterricht
2.1.Die ersten 4 tatsächlich vom Schüler/Schülerin besuchten Unterrichtseinheiten werden als kostenpflichtige Probestunden vereinbart und werden ab dem 1. Unterricht bezahlt.
2.2. Während der Probestunden kann der Unterrichtsvertrag jederzeit in schriftlicher Form (per E-Mail) gekündigt werden.
2.3. Wird der Vertrag nach der Probestunden nicht gekündigt, dann gilt der Vertrag für 12 Monaten insgesamt ab der Probezeit. Die bezahlte Probestundenkosten werden dann mit dem Jahreshonorar verrechnet.
3.Unterrichtsentgelt
3.1. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahreshonorar, der aus 12 gleichen Beträgen besteht und wird deswegen auch während der Schulferien bezahlt.
3.2. Der Monatliche Betrag ist spätestens zum 3. Kalendertag jeden Monats im Voraus per Banküberweisung (Dauerbankauftrag) auf dem Bankkonto der Lehrerin zu entrichten.
3.3. Für die Zahlungserinnerungen/Mahnungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5 Euro in die Rechnung gestellt.
4. Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Bremen. Hinzu gehören auch die beweglichen Ferientage.
5. Unterrichtsausfall/Krankheit
Sollte der/die Schüler/in verhindert zum Unterricht erscheinen, wird um möglichst frühzeitiges Informieren die Lehrerin/des Kindergartens gebeten.
Verpasst der/die Schüler/in den Unterricht aus Gründen, die nicht von der Lehrerin zu vertreten sind, so kann die Lehrerin die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden. Ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die Lehrkraft zu verantworten hat, werden möglichst nachgeholt oder rückerstattet.
6. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht während des Unterrichts in der Lehrerszimmer. Eine pünktliche Abholung des Schülers nach dem Unterricht ist von großer Bedeutung, da eine Verspätung der nächsten Schüler sein Unterricht zu bekommen verhindern wird.
7. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorar durch die Lehrerin ist nach billigem Ermessen zulässig und muss mindestens vor 2 Wochen angekündigt werden.
8. Auftritte und Foto/Videoaufnahme
Regelmäßige Auftritte und gemeinsames Musizieren vor/mit den Freunden und Verwandten sind sehr zu empfehlen.
Bei den Auftritten wird gebeten die Erscheinung des Schülers zu den gemeinsamen Proben in festliche Kleidung zu ermöglichen.
Bei dem Foto/Videoaufnahmen in Rahmen des Unterrichts, die Lehrerin darf die Bilder/Video von Schüler auf der Homepage der Lehrerin, die Facebook-Seite der Lehrerin, in regionale Presse o.ä. ohne personenbezogenes Daten zu veröffentlichen.
Die von Eltern angegeben Daten dienen ausschließlich der notwendigen betriebsinternen Nutzung und zu Verteilung von Informationen. Die Teilnehmer können angeschrieben (Post/E-Mail, Message) oder angerufen werden.
Stand Januar 2026
Mustervertrag für den Klavierunterricht
Unterrichtsvertrag
zwischen
Roxana Grinfeld-Gorbachev
August-Hagedorn Allee, 60, 28279 Bremen
Telefon: 0421 161 84 316 Mobil: 0 176 246 44 034
E-Mail: roxana.grinfeld@outlook.de; www.klangpalette.de
Bankverbindung: Sparkasse Bremen, IBAN DE44 2905 0101 0083 521872; BIC: SBREDE22XXX
und ______________________________ __________________________
Vor- und Nachnahme
Straße, Haus Nr.: ____________________________________________________________
PLZ Ort _______________________ E-Mail: __________________________________
Tel.: ___________________________Mobil: __________________________________
Hiermit melde ich _______________________________________________ für Klavierunterricht.
- Unterrichtsdauer beträgt
o 60 Minuten wöchentlich o 90 Minuten wöchentlich
Unterrichtsbeginn ist der _______________________
2. Der Vertrag hat einer Regelvertragsdauer (mindestens) 12 Monaten und kann ordentlich für beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Einer Kündigung bedarf schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigenden.
Der Unterrichtsvertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch und gilt dann bis eine ordentliche Kündigung.
3. Probezeit
Die ersten 4 Unterrichtseinheiten werden als Probezeit vereinbart und werden ab den 1. Unterricht bezahlt. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist aber in schriftlicher Form (per E-Mail) gekündigt werden. Nach der Bestätigung des Kündigungseinganges, wird das Unterrichtsentgelt für die tatsächlich erteilten Unterrichtseinheiten gemäß Punkt 5. berechnet und im treffenden Fall rückvergütet.
4 Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Bremen. Hinzu gehören auch die beweglichen Ferientage.
5.Unterrichtsentgelt
5.1. Der Unterrichtshonorar wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten per Dauerbankauftrag auf u.s. Bankkonto der Lehrerin überwiesen.
5.2. Das Unterrichtsentgelt wird als Jahreshonorar für ca. 36 Unterrichtseinheiten berechnet und ist in 12 gleichen Teilen monatlich in Höhe von________ Euro spätestens zum 3. Arbeitstag jeden Monats im Voraus zu entrichten.
5.3. Das Unterrichtsentgelt wird auch während der Schulferien bezahlt (sieh Punkt 4.).
5.4. Für die Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10 Euro pro Erinnerung erhoben.
6. Unterrichtsausfall/Krankheit Sollten Vertragspartner oder der Schüler/in einmal verhindert zum Unterricht zu erscheinen, wird um möglichst frühzeitige Absage per Email oder Telefon/SMS gebeten.
Ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die Lehrkraft zu verantworten hat, werden nachgeholt und sollen mit Zustimmung des Vertragspartners erfolgen, alternativ können die Unterrichtskosten dem Vertragspartner rückerstattet werden.
Verpasst der/dir Schüler/in den Unterricht aus Gründen, die nicht von der Lehrerin zu vertreten sind, so kann die Lehrerin die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden.
Bei längerer Erkrankung des Schülers oder die Lehrerin, entfällt das anteilige Unterrichtsentgelt nach Ablauf von 6 Wochen.
7. Aufsicht Eine Aufsicht besteht während des Unterrichts im Musikraum des Kindergartens oder den Lehrerszimmer bei dem Einzelunterricht.
8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
9. Der Gerichtstand ist Bremen.
10. Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der schriftliche Form.
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Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten Datum, Unterschrift der Lehrerin