Vertrag für den Musikunterricht
in dem Kinderhaus __________________________________
zwischen
Roxana Grinfeld-Gorbachev
August-Hagedorn Allee, 60, 28279 Bremen
Telefon: 0421 161 84 316 Mobil: 0 176 246 44 034
E-Mail: roxana.grinfeld@outlook.de; www.klangpalette.de
und _______________________________________________________ wohnhaft
Vor- und Nachnahme Eltern/Erziehungsberechtigter
Straße, Haus Nr.: ____________________________________________________________
PLZ Ort _______________________ E-Mail: __________________________________
Tel.: ___________________________Mobil: __________________________________
Hiermit melden die Eltern/Erziehungsberechtigter ihre Tochter/Sohn
___________________________________ ___________________ für
Vor- und Nachnahme des Kindes Datum der Geburt
den Gruppenunterricht: (bitte zutreffendes ankreuzen)
Unterrichtsdauer beträgt
Unterrichtsbeginn ist der ____________________________
Das Unterrichtsentgelt ist als Jahreshonorar berechnet und wird in 12 gleichen
Teilen monatlich in Höhe von ________Euro bis zum 3. Arbeitstag jeden
Monats im Voraus per Banküberweisung (Dauerbankauftrag) auf dem Bankkonto
der Lehrerin zu entrichten.
Die allgemeinen Unterrichtsbedingungen (AGB) habe ich zur Kenntnis genommen.
______________________________ __________________________
Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten Datum, Unterschrift der Lehrerin
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
Der Erziehungsberechtigte der Schüler erklärt, dass er/sie auf die allgemeinen Unterrichtsbedingungen hingewiesen wurde und mit Ihnen im vollen Umhang einverstanden ist.
Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der schriftliche Form.
In Laufe des 12-monatigen Vertrags mit der Regelunterricht Einmal in der Woche wird insgesamt za. 36 Unterrichtstunden erteilt.
Unterricht an den zwei oder drei Tagen in der Woche bringt viel besseres Ergebnis und ist besonders beim Einzelunterricht für Anfänger sehr zu empfehlen. Für einen schnellen und besseren Unterrichtsergebnis sind die Eltern als vertrauliche Begleiter und Zuhörer unersetzlich. Die konkrete Beratung zu dem Übungspraxis/Übungsgestaltung wird gerne nach Anfrage erteilt.
Der Unterricht ist kostenpflichtig. Die Preise Sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen (Aushang auf der Webseite www.klangpalette.de)
1. Dauer des Vertrages und Kündigung
1.1.Der Vertrag hat einer Mindestdauer von 12 Monaten und kann erst nach 12 Monaten ordentlich für beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zu Monatsende gekündigt werden. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch für das nächste Schuljahr und gilt dann, bis eine ordentliche Kündigung eingeht und akzeptieren wird.
1.2. Einer Kündigung bedarf eine schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigenden.
1.3. Außerordentliche Kündigung bei der langen Krankheit (mehr als 6 Wochen) oder aus einem anderen wichtigen Grund ist nach vorheriger schriftlicher Mitteilung im Einzelfall möglich.
2. Die Probestunden für Musikunterricht
2.1.Die ersten 4 tatsächlich vom Schüler/Schülerin besuchten Unterrichtseinheiten werden als kostenpflichtige Probestunden vereinbart und werden ab dem 1. Unterricht bezahlt.
2.2. Während der Probestunden kann der Unterrichtsvertrag jederzeit in schriftlicher Form (per E-Mail) gekündigt werden.
2.3. Wird der Vertrag nach der Probestunden nicht gekündigt, dann gilt der Vertrag für 12 Monaten insgesamt ab der Probezeit. Die bezahlte Probestundenkosten werden dann mit dem Jahreshonorar verrechnet.
3.Unterrichtsentgelt
3.1. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahreshonorar, der aus 12 gleichen Beträgen besteht und wird deswegen auch während der Schulferien bezahlt.
3.2. Der Monatliche Betrag ist spätestens zum 3. Kalendertag jeden Monats im Voraus per Banküberweisung (Dauerbankauftrag) auf dem Bankkonto der Lehrerin zu entrichten.
3.3. Für die Zahlungserinnerungen/Mahnungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5 Euro in die Rechnung gestellt.
4. Besondere Bedingungen für Musikunterricht im Kindergarten
4.1. Mit dem Ausgang des Kindes aus dem Kindergarten (Übergang in einen anderen Kindergarten oder die Einschulung) wird der Vertrag automatisch gekündigt zum Ende jeweiligen Schuljahrs und bedarf dafür nur kurze schriftliche Mitteilung von den Eltern per Email.
4.2.Für die Probestunden im Kindergarten ist eine Überweisung der Unterrichtskosten in der Höhe eines monatlichen Betrages im Voraus zu entrichten, diese dient als Bestätigung der Anmeldung zu dem jeweiligen Kurs.
4.2. Für die Geschwisterkinder im Gruppenmusikunterricht im Kindergarten gibt es für jedes Schuljahr einen Rabatt 35 Euro für das zweite Kind nach der Probezeit.
5. Bremen Pass berechtigte
Eltern, die zum „Bremen Pass“ berechtigt sind, werden Unterrichtsentgelt monatlich oder Quartalsweise an die Lehrerin bezahlen (so wie im P. 3.1. und 3.2.). Die Lehrerin erstellt für die Sozialen Behörden eine Bescheinigung, die der Teilnahme des Kindes am Musikunterricht nachweist. Die Bescheinigung dient der Kompensation der entstehenden Unterrichtskosten im gesetzlichen Rahmen und ist von den Eltern selber an die Sozialen Behörden zusenden. Die Lehrerin hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Sozialen Behörden bezüglich der Kompensation der Unterrichtskosten an den Eltern.
6. Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Bremen. Hinzu gehören auch die beweglichen Ferientage.
7. Unterrichtsausfall/Krankheit
Sollte der/die Schüler/in verhindert zum Unterricht erscheinen, wird um möglichst frühzeitiges Informieren die Lehrerin/des Kindergartens gebeten.
Verpasst der/die Schüler/in den Unterricht aus Gründen, die nicht von der Lehrerin zu vertreten sind, so kann die Lehrerin die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden. Ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die Lehrkraft zu verantworten hat, werden möglichst nachgeholt oder rückerstattet.
8. Aufsicht
Eine Aufsicht besteht während des Unterrichts im Musikraum des Kindergartens oder der Lehrerszimmer. Eine pünktliche Abholung des Schülers nach dem Unterricht ist von großer Bedeutung, da eine Verspätung der nächsten Schüler sein Unterricht zu bekommen verhindern wird.
9. Honoraranhebung
Eine Erhöhung des Unterrichtshonorar durch die Lehrerin ist nach billigem Ermessen zulässig und muss mindestens vor 6 Wochen angekündigt werden.
10. Auftritte und Foto/Videoaufnahme
Regelmäßige Auftritte und gemeinsames Musizieren vor/mit den Freunden und Verwandten sind sehr zu empfehlen.
Bei den Auftritten im Kindergarten wird gebeten die Erscheinung des Schülers zu den gemeinsamen Proben in festliche Kleidung zu ermöglichen.
Bei dem Foto/Videoaufnahmen in Rahmen des Unterrichts, die Lehrerin darf die Bilder/Video von Schüler auf der Homepage der Lehrerin, die Facebook-Seite der Lehrerin, in regionale Presse o.ä. ohne personenbezogenes Daten zu veröffentlichen.
Die von Eltern angegeben Daten dienen ausschließlich der notwendigen betriebsinternen Nutzung und zu Verteilung von Informationen. Die Teilnehmer können angeschrieben (Post/E-Mail, Message) oder angerufen werden.
Stand Juli 2023
Anmeldung für den Musikunterricht
in dem Kinderhaus __________________________________________
Hiermit melden die Eltern/Erziehungsberechtigter ihre Tochter/Sohn
___________________________________ ___________________ für
Vor- und Nachnahme des Kindes Datum der Geburt
die Probestunde im Kurs (bitte zutreffendes ankreuzen)
Datum für die gewünschte Probestunde ist der ____________________________
Eine Probestunde ist kostenlos.
Die weitere Teilnahme am Kurs wird in einem Vertrag geregelt und ist kostenpflichtig. Die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen (AGB), die Preise und der Mustervertrag sind auf www.klangpalette.de veröffentlicht.
Unterschriebene und ausgefühlte Vertrag bitte per E-Mail an die Lehrerin/im Kinderhaus einreichen.
Der Monatlicher Betrag für den Unterricht bitte an das untenstehende Konto überweisen, erst nach dem Erhalt des Unterrichtshonorares wird die regelmäßige Teilnahme des Kindes am Kurs möglich.
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Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Kontakt der Lehrerin
Roxana Grinfeld-Gorbachev
Musikdozentin und Klavierlehrerin
August-Hagedorn Allee, 60, 28279 Bremen
Telefon: 0421 161 84 316 Mobil: 0 176 246 44 034
E-Mail: roxana.grinfeld@outlook.de; www.klangpalette.de
Bankverbindung: Sparkasse Bremen, IBAN DE44 2905 0101 0083 521872; BIC: SBREDE22XXX
Unterrichtsvertrag
zwischen
Roxana Grinfeld-Gorbachev
August-Hagedorn Allee, 60, 28279 Bremen
Telefon: 0421 161 84 316 Mobil: 0 176 246 44 034
E-Mail: roxana.grinfeld@outlook.de; www.klangpalette.de
Bankverbindung: Sparkasse Bremen, IBAN DE44 2905 0101 0083 521872; BIC: SBREDE22XXX
und ______________________________ __________________________
Vor- und Nachnahme
Straße, Haus Nr.: ____________________________________________________________
PLZ Ort _______________________ E-Mail: __________________________________
Tel.: ___________________________Mobil: __________________________________
Hiermit melde ich _______________________________________________ für Klavierunterricht in der Form:
o Einzelunterricht o Gruppenunterricht.
o 45 Minuten wöchentlich o 90 Minuten wöchentlich
Der Vertrag hat einer Regelvertragsdauer (mindestens) 12 Monaten und kann ordentlich für beide Seiten mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Einer Kündigung bedarf schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift des Kündigenden.
Der Unterrichtsvertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch und gilt dann bis eine ordentliche Kündigung.
3. Probezeit
Die ersten 4 Unterrichtseinheiten werden als Probezeit vereinbart und werden ab den 1. Unterricht bezahlt. Während der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist aber in schriftlicher Form (per E-Mail) gekündigt werden. Nach der Bestätigung des Kündigungseinganges, wird das Unterrichtsentgelt für die tatsächlich erteilten Unterrichtseinheiten gemäß Punkt 5. berechnet und im treffenden Fall rückvergütet.
4 Feiertage, Ferien
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Bremen. Hinzu gehören auch die beweglichen Ferientage.
5.Unterrichtsentgelt
5.1. Der Unterrichtshonorar wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten per Dauerbankauftrag auf u.s. Bankkonto der Lehrerin überwiesen.
5.2. Das Unterrichtsentgelt wird als Jahreshonorar für ca. 36 Unterrichtseinheiten berechnet und ist in 12 gleichen Teilen monatlich in Höhe von________ Euro spätestens zum 3. Arbeitstag jeden Monats im Voraus zu entrichten.
5.3. Das Unterrichtsentgelt wird auch während der Schulferien bezahlt (sieh Punkt 4.).
5.4. Für die Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10 Euro pro Erinnerung erhoben.
6. Unterrichtsausfall/Krankheit Sollten Vertragspartner oder der Schüler/in einmal verhindert zum Unterricht zu erscheinen, wird um möglichst frühzeitige Absage per Email oder Telefon/SMS gebeten.
Ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die Lehrkraft zu verantworten hat, werden nachgeholt und sollen mit Zustimmung des Vertragspartners erfolgen, alternativ können die Unterrichtskosten dem Vertragspartner rückerstattet werden.
Verpasst der/dir Schüler/in den Unterricht aus Gründen, die nicht von der Lehrerin zu vertreten sind, so kann die Lehrerin die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden.
Bei längerer Erkrankung des Schülers oder die Lehrerin, entfällt das anteilige Unterrichtsentgelt nach Ablauf von 6 Wochen.
7. Aufsicht Eine Aufsicht besteht während des Unterrichts im Musikraum des Kindergartens oder den Lehrerszimmer bei dem Einzelunterricht.
8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
9. Der Gerichtstand ist Bremen.
10. Alle Absprachen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen der schriftliche Form.
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Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten Datum, Unterschrift der Lehrerin
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